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BFH 04.11.2004 IV R 63/02, StuB 7/2005 S. 320

Qualifizierung der Tätigkeit eines Restaurators

(1) Die Tätigkeit eines an einer Hochschule ausgebildeten Restaurators kann wissenschaftlich i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG sein, soweit sie sich auf die Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen beschränkt. (2) Die Tätigkeit eines Restaurators ist dann künstlerisch i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn sie ein Kunstwerk betrifft, dessen Beschädigung ein solches Ausmaß aufweist, dass seine Wiederherstellung eine eigenschöpferische Leistung des Restaurators erfordert (Bezug: § 15 Abs. 1 und 3, § 18 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).NWB HAAAB-44586

Praxishinweise: Ein „Katalogberuf” oder ein einem solchen „ähnlicher Beruf” ist nach Ansicht des BFH stets dann gegeben, wenn der Restaurator ausschließlich wissenschaftlich bzw. wenn er künstlerisch tätig wird. Künstlerisch tätig wird der Restaurator, wenn er ein Kunstwerk neu gestaltet bzw. e...