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Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Die Gewährung eines Anspruchs zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung nur für „ehemalige” Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung ist nicht verfassungswidrig (§§ 38 Abs. 1 Nr. 3, 38a StBerG; ).▶VT 305/04
▶Praxishinweise: Der BFH sieht keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Freiheit der Berufswahl), wenn der Gesetzgeber die Befreiung von der Steuerberaterprüfung nur für „ehemalige” Bedienstete gewährt. Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und es besteht kein Anspruch, die Befreiung „auf Vorrat” zu erhalten. Der BFH betont aber ausdrücklich, dass es möglich ist, durch Einholung einer verbindlichen Auskunft Gewissheit darüber zu erhalten, ob die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefreiung vorliegen.