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Rückabwicklung eines Kfz-Leasingvertrags bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
Nimmt der Händler und Leasinggeber bei einem Leasingvertrag über ein Kfz einen Gebrauchtwagen des Leasingnehmers zum Betrag der im Leasingvertrag vereinbarten Mietsonderzahlung in Zahlung, liegt i. d. R. kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern nur ein einheitlicher Leasingvertrag vor, bei dem der Leasingnehmer das Recht hat, die vertraglich vereinbarte Mietsonderzahlung durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen; vereinbaren die Vertragsparteien die Rückabwicklung des Leasingvertrags, so kann der Leasingnehmer nicht den für seinen Gebrauchtwagen auf die Mietsonderzahlung angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen selbst zurückverlangen (§ 535 BGB, ).▶VT 437/03
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