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Wesentliche Betriebsgrundlagen einer Gaststätte
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 267) ist der Gewinn nach Veräußerung einer Gaststätte tarifbegünstigt, wenn der Stpfl. zwar auch nach der Veräußerung als Gastwirt tätig ist, die in dem veräußerten Betrieb mit den dortigen wesentlichen Betriebsgrundlagen entfaltete gewerbliche Betätigung jedoch endet (Bezug: § 16 Abs. 1, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 EStG).