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Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Ein an das Betriebsunternehmen zusätzlich vermietetes Grundstück, das keine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens darstellt, gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 37/04, EFG 2005 S. 199) zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Grundstück die Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlage ergänzt (Bezug: § 15, § 21 EStG).▶NWB GAAAB-40778