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Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft
Ein RA kann mit einer in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft geführten Steuerberatungsgesellschaft eine Bürogemeinschaft bilden. Eine derartige Bürogemeinschaft ist jedoch dann unzulässig, wenn der RA zugleich Mitglied dieser Steuerberatungsgesellschaft ist (§ 59a Abs. 1 und 4 BRAO; AnwZ [B] 24/00).▶VT 277/04