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Berechnung der Wesentlichkeit einer Beteiligung an einer GmbH i. S. des § 17 EStG
Die Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG ist grundsätzlich aus den Geschäftsanteilen zu berechnen. Genussrechte, die nicht mit einem Recht am Gewinn und Liquidationserlös verbunden sind, stellen gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 73/03, EFG 2004 S. 192) keine Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG dar. Eine typisch stille Beteiligung sei keine „ähnliche Beteiligung”.▶VT 231/04