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BFH 11.12.2003 IV R 40/02, StuB 6/2004 S. 275

Erschließungskosten als nachträgliche Anschaffungskosten

Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte (Bezug: § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 13 EStG).▶VT 226/04 S. 276

▶Praxishinweise: Wird eine bereits vorhandene Erschließungsanlage ersetzt, so können die Kosten für diese zweite Erschließung regelmäßig als sofort abzugsfähige Aufwendungen behandelt werden, da durch diese Maßnahme die Nutzbarkeit des Grundstücks und damit auch dessen Wert nicht erhöht wird. Werden durch die zweite Erschließung aber bisher nicht ent-/vers...