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Verfassungswidrigkeit der Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines Kommanditanteils?
Der 2. Senat des FG Düsseldorf hält es mit Beschluss vom - 2 V 4833/01 A (E) für ernstlich zweifelhaft, ob die Entscheidung des Steuergesetzgebers mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, zwar Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen bis 1998 und ab 2001 nur mit dem halben Steuersatz zu besteuern, nicht jedoch Veräußerungen in den Jahren 1999 und 2000 entsprechend zu begünstigen. Der Senat vermag keine sachlichen Gründe für die unterschiedliche Besteuerung zu erkennen. Nach seiner Auffassung hat der Gesetzgeber gegen die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Folgerichtigkeit und Übergangsgerechtigkeit verstoßen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zugelassen.▶Zu einer ersten Würdigung vgl. auch Schiffer in dieser Ausgabe auf S. 296.