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Betriebsaufspaltung bei alleiniger Geschäftsführung und Vertretung durch einen Doppelgesellschafter
Ist die alleinige Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in der Besitzpersonengesellschaft einem sog. Doppelgesellschafter übertragen worden, beherrscht dieser gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 52/04, EFG 2005 S. 121) nicht allein deshalb die Besitzpersonengesellschaft (Abgrenzung zum , BStBl II S. 757, StuB 2003 S. 756).▶NWB LAAAB-40049