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Unzulässige Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Steuerberaterhaftung
Eine in „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften” geregelte Ausschlussfrist, wonach ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird, ist gem. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam. Die Unwirksamkeit der Ausschlussregelung schlägt auch auf die vereinbarte Anwendung für einen Hausverwaltervertrag durch (, Stbg 2002 S. 532).▶VT 267/03