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Ermittlung der Anzahl der Objekte für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
Die Veräußerung eines 50 %igen Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten Grundstücksgesellschaft ist steuerrechtlich als – anteilige – Übertragung so vieler Objekte i. S. der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel (Indizwirkung der sog. Drei-Objekt-Grenze) zu werten, wie sich im Gesamthandseigentum der Personengesellschaft befinden (Fortentwicklung des , BStBl 1999 II S. 390 = StuB 1999 S. 214; Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977; § 15 Abs. 2 EStG).▶VT 222/03
▶Praxishinweise: Anders als im Zivilrecht sieht der BFH in der Gesellschafterbeteiligung kein einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 führt die Veräußerung des Gesellschaftsanteils zur Übertragung ideeller Anteile an den einzelnen gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern des Gesellschafts...