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Gründung von Tochtergesellschaften
Übernimmt ein StB die steuerliche Beratung einer Gesellschaft, deren Gesellschafter – für ihn erkennbar – in demselben Geschäftsbereich im Ausland eine weitere Gesellschaft gegründet haben, die in Konkurrenz zu der Muttergesellschaft treten kann, so ist der StB verpflichtet, zumindest in allgemeiner Form auf mögliche Probleme hinzuweisen, die sich im Zusammenhang mit der Besteuerung des Gewinns der ausländischen Gesellschaft ergeben können (z. B. verdeckte Gewinnausschüttung). Zu einer ins Einzelne gehenden, abschließenden Überprüfung ist der StB aber insbesondere bei komplexen Sachverhalten nur aufgrund eines gesonderten Prüfauftrags verpflichtet (§§ 280, 389 BGB, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; , GmbHR 2003 S. 1434).▶VT 113/04