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BFH 26.09.2001 IV R 31/00, StuB 3/2002 S. 140

Steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens

Die im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 EStG a. F. zulässige steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens kann auch eine in einiger Entfernung vom Hofgrundstück belegene Gartenfläche umfassen, sofern diese vor und nach der Entnahme des Wohnhauses als Hausgarten genutzt wurde.

§ 52 Abs. 15 Sätze 6 und 8 Nr. 1 EStG a. F.

Praxishinweise: Der BFH setzt seine großzügige Rechtsprechung zur steuerfreien Entnahme der „Wohnung und des dazugehörenden Grund und Bodens” fort. Der Stpfl. hat zwar kein Wahlrecht, den Umfang der Entnahme selbst zu bestimmen, doch wird der Umfang durch die bisherige und künftige Zweckbestimmung der Fläche bestimmt. Dem ist zuzustimmen, da die Entfernung kein Kriterium ist, das den Zweck überlagert.

– erl –