Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abfärbetheorie bei Tätigkeiten einer Personengesellschaft
Werden in einer Personengesellschaft einerseits gewerbliche und gewerblich geprägte gemischte Tätigkeiten und andererseits freiberufliche und freiberuflich geprägte gemischte Tätigkeiten ausgeübt, lösen gem. (n. v.) die gewerblichen Betätigungen die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG aus. In einem Fall gewichtiger gewerblicher Betätigung (hier ca. 86 %) wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abfärbewirkung nicht in Zweifel gezogen (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Die Anwendung der Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG kommt nur in Betracht, wenn trennbare Tätigkeiten vorliegen. Liegt dagegen eine als einheitlich zu betrachtende Gesamtbetätigung vor, ist unter Würdigung aller Umstände zu entscheiden, ob die gemischte Tätigk...