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Sondervergütung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer OHG
(1) Erbringen die Komplementäre einer Personengesellschaft (hier: KG) in ihrer Funktion als leitende Angestellte einer (zwischengeschalteten) OHG Leitungsaufgaben für die KG, so sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 1538) die hierfür von der OHG gezahlten Vergütungen Sondervergütungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn die Komplementäre in personam Dienstleistungen für die KG erbringen, zu denen sie kraft Gesellschaftsrechts als persönlich haftende Gesellschafter der KG verpflichtet sind. (2) Nicht von entscheidungserheblicher Bedeutung ist insoweit, dass zwischen der KG und der OHG keine Beteiligung besteht (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 116 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB).▶VT 62/04
▶Praxishinweise: (1) Die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit der Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte sind in...