Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirksamer Grundstückskaufvertrag trotz zusätzlicher Angaben in Steuerhinterziehungsabsicht
Nach dem (NJW-RR 2002 S. 1527) führt allein die Tatsache, dass in der notariellen Kaufvertragsurkunde neben der Begründung der Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks und der Bezahlung des Kaufpreises weitere, tatsächlich nicht gewollte Pflichten der Parteien enthalten sind, regelmäßig nicht zur Nichtigkeit dieses Grundstückskaufvertrags.▶VT 143/03
▶Praxishinweise: (1) Nicht gerade selten kommt es vor, dass im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb der Kaufpreis in der notariellen Urkunde „unter” dem tatsächlich vereinbarten angegeben wird. Ziel dieser sog. Unterverbriefung ist regelmäßig die Einsparung von Grunderwerbsteuer, Notargebühren etc. und/oder die Anlage von Schwarzgeld (vgl. etwa nur die Fallgestalt...