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Kündigung wegen Missbrauchs eines dienstlichen Mobiltelefons
Bei einem exzessiven Missbrauch des zu dienstlichen Zwecken überlassenen Mobiltelefons für Privatgespräche (hier: Verzehnfachung der Kosten während der Freistellungsphase) kann eine Kündigung auch vor Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung sozial gerechtfertigt sein (, CR 2005 S. 435).