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StuB Nr. 11 vom Seite 502

Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

von Dipl.-Finw. Karl-Hermann Eckert, Luckenwalde
Die Kernaussagen:
  • Das ist in Teilen durchaus kritisch zu sehen.

  • Dennoch können sich Unternehmer und Steuerberatung auf die Neuregelung einstellen.

  • Vorliegende Verträge und die bilanzmäßige Erfassung von Vergütungen für Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen sowie Haftungsvergütungen sollten auf ihre umsatzsteuerliche Auswirkung überprüft und ggf. der neuen Rechtslage unter Abwägung der Vor- bzw. Nachteile angepasst werden.

I. Einleitung

Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung, nach der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die eine Gesellschaft als Gesellschafterin für eine Personengesellschaft ausführt, als nicht steuerbar angesehen wurden, aufgegeben. Im Urteil vom , das wieder einmal von der Rechtsprechung des EuGH geprägt war, ist nunmehr grundsätzlich von einer Steuerbarkeit derartiger Leistungen auszugehen.S. 503

Die Finanzverwaltung hatte sich in den Schreiben vom und vom dieser Rechtsprechungsänderung angeschlossen. Die entgegenstehenden Regelungen in Abschn. 1 Abs. 8 Satz 1, Abschn. 17 Abs. 1 Sätze 10 und 11 sowie Abschn. 18 Abs. 4 Satz 1 UStR waren zunächst ab dem , dann spätestens ab dem nicht mehr anzuwenden.

Mit Schreiben vom hat die Finanzverwaltung zum dritte...