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Verschiebung der Steuerentlastungsstufe des Jahres 2003 auf das Jahr 2004 durch das Flutopferentschädigungsgesetz
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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr auf das Jahr 2004 die mit (BStBl I S. 635) veröffentlichte ESt-Grundtabelle 2002 und ESt-Splittingtabelle 2002 auch für das Jahr 2003 anzuwenden sind.
▶Hinweis: Zu den Änderungen des Flutopfersolidaritätsgesetzes vgl. ausführlich Seifert, StuB 2002 S. 1094 ff.