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Umsatzsteuerliche Konsequenzen aus der Dienstwagengestellung
Das (StuB 2004 S. 838) zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem näher Stellung genommen (vgl. dazu auch den Beitrag von Stoffel, StuB 2004 S. 1054). Das Verwaltungsschreiben geht hierbei auch auf die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer ein. Hierbei ist insbesondere auch die umsatzsteuerliche Behandlung von regelmäßig lohnsteuerfreien Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bedeutsam.
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und auch aus den laufenden Unterhaltskosten in voller Höhe in Anspruch nehmen. Dies setzt u. a. den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. des USt-Rechts voraus.
Die Dienstwagengestellung an den Arbeitnehmer wird regelmäßig als entgeltlicher Vorgang behandelt. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht regelmäßig in der anteiligen Arbeitsleistung, die er für die Privatnutzung des gestellten Fahrzeugs erbringt. Die Überlassung des Fahrzeugs ist als Vergütung für geleistete Dienste und damit als entgeltlich anzusehen, wenn sie im Arbeitsvertrag geregelt i...