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StuB Nr. 23 vom Seite 1066

Aufweichung der Dreimonatsfrist bei Reisekostenerstattungen

– Anmerkungen zum  –

von StB Dr. Volker Lührmann, Burgdorf
Die Kernthesen:
  • Im hat der BFH erfreulicherweise die Dreimonatsfrist zur steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten bei Dienstreisen verworfen.

  • Somit können nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Übernachtungs- und Reisenebenkosten weiterhin steuerfrei erstattet werden, wenn nach Ablauf von drei Monaten der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte erstarkt.

  • Bedeutung hat diese Rechtsprechung für eine ganze Reihe von Beschäftigten, u. a. auch für die Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe.

I. Steuerfreie Erstattung von Reisekosten

Beruflich veranlasste Reisekosten dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Reisekosten sind Aufwendungen für die beruflich veranlasste Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten (R 39 Abs. 1 LStR).

Fahrtkosten mit dem privaten Pkw werden dabei mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer, Verpflegungsmehraufwendungen mit den Pauschbeträgen des § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG, Übernachtungskosten in nachgewiesener tatsächlicher Höhe oder mit einem Pauschbetrag von 20 ...