Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG beim Eigenkapitalersatzrecht
( K)
Der BFH hat sich im Jahre 1997 ausführlich mit der Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften befasst; vgl. hierzu die Urteile vom - VIII R 16/94 (BStBl 1999 II S. 339); VIII R 23/93 (BStBl 1999 II S. 342), vom - VIII R 18/94 (BStBl 1999 II S. 344) und vom - VIII R 6/96 (BStBl 1999 II S. 348 = StuB 1999 S. 272). In diesen Urteilen hat sich der BFH immer eng an das Zivilrecht angelehnt und die Bedeutung des Eigenkapitalersatzrechts für die Beurteilung von Darlehen und Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG hervorgehoben. Die im Folgenden beschriebenen ab 1998 geltenden Neuregelungen des Kapitalersatzrechts im GmbHG mit Auswirkungen auf das Aktienrecht sind gerade im Hinblick aufS. 1176die neue Beteiligungsgrenze von mindestens 1 % im § 17 EStG von großer Bedeutung.
I. Kapitalersatzrecht bei der GmbH
Mit zwei Gesetzen, die zivilrechtlich und wirtschaftlich betrachtet eine Erleichterung für Gesellschafter einer GmbH bedeuten, sind steuerrechtlich für den Bereich des § 17 EStG Einschränkungen bei der Berücksichtigung von (nachträglichen) Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung in Kraft gesetzt worden.
1. Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind
§ 32a Abs. 3 GmbHG ist mit Wirkung vom durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG, BGBl 1998 I S. 707) um den Satz...