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Realisierung von stillen Reserven bei der Erbauseinandersetzung von im Ganzen oder parzelliert verpachteten Betrieben
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Folgender Einzelfall von allgemeiner Bedeutung wurde zur Beurteilung vorgelegt:
Sachverhalt: Ein Landwirt (L) hat seinen aktiv bewirtschafteten Betrieb ab im Ganzen verpachtet. Eine Betriebsaufgabe hat er gegenüber dem FA nicht erklärt. Nach dem Tod des L am wird die Betriebsverpachtung im Ganzen von der Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Kindern des L, fortgeführt. Mit Vertrag vom setzt sich die Erbengemeinschaft in der Weise auseinander, dass jedem Miterben einzelne Grundstücke von jeweils mehr als 30 ar zugewiesen werden. Die Grundstücke werden weiterhin verpachtet. Die Miterben vertreten die Auffassung, dass hier eine Realteilung zu Buchwerten unter Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern vorliegt (§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG) und keine stillen Reserven zu realisieren sind. Da die den einzelnen Miterben zugewiesene Fläche 30 ar übersteigt, sei nach den Grundsätzen des (BStBl I S. 1556 = StuB 2001 S. 193) bei den ehemaligen Miteigentümern weiterhin von einer Betriebsverpachtung im Ganzen auszugehen.
Stellungnahme: Der Auffassung der Miterben ist nicht zu folgen. Es handelt sich in dem vorliegenden Fall um eine vollständige Auflösung des Verpachtungsbetriebs unter Realisierung der stillen...BStBl I S. 62