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DSR: Modernisierung des Konzernlageberichts
Der Lagebericht als Ergänzung des Abschlusses ist ein traditioneller Bestandteil der Rechnungslegung deutscher Unternehmen. Auch das europäische Bilanzrecht schreibt den Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts vor. Der DSR hat den Standardentwurf E-DRS 20 „Lageberichterstattung” mit dem Ziel vorgelegt, die derzeit großen Unterschiede in Umfang, Inhalt und Struktur der Lageberichterstattung deutscher Unternehmen zu reduzieren.
Die geltende Rechtslage in Deutschland wird unter Berücksichtigung der europäischen und internationalen Entwicklungen der Berichterstattung interpretiert. Der vorliegende Entwurf richtet sich an alle Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht gem. § 315 HGB aufstellen. Eine Differenzierung des Geltungsbereichs nach Rechtsform, Branche oder der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts wird damit vermieden. Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts gem. § 315 HGB wird für deutsche Mutterunternehmen auch nach Inkrafttreten der IAS-Verordnung der EU unabhängig davon bestehen, ob der Konzernabschluss nach IAS/IFRS, US-GAAP oder HGB erstellt wurde.
Der Entwurf formuliert fün...