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Verabschiedung von DRÄS 1
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard DRÄS 1 verabschiedet. Mit den Regelungen dieses Standards werden die bereits verabschiedeten DRS 2 bis 13 an Gesetzesänderungen angepasst und bestehende Inkonsistenzen bzw. Wiederholungen innerhalb und zwischen den Standards beseitigt. Der Standard wird dem BMJ mit der Bitte um Bekanntmachung im BAnz nach § 342 Abs. 2 HGB zugeleitet (Pressemitteilung des DRSC vom ).