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EU-Widrigkeit nationaler Abzugsbeschränkungen von Kosten im Zusammenhang mit Beteiligungen an EU-Tochtergesellschaften
– Anmerkungen zum , Bosal Holding BV –
Auslandsbeteiligungen bzw. „Auslandsbeteiligungskosten” werden im Vergleich zu Inlandsbeteiligungen bzw. „Inlandsbeteiligungskosten” steuerlich benachteiligt.
Eine Diskriminierung von Auslandsbeteiligungen durch die Verneinung des Abzugs von Beteiligungskosten verstößt nach Ansicht des EuGH gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie, ausgelegt im Licht der Niederlassungsfreiheit.
Die deutschen Pauschalierungsregeln zu den Betriebsausgaben im Fall von EU-Beteiligungen könnten unter bestimmten Voraussetzungen gegen EU-Recht verstoßen.
I. Überblick, Ausgangssituation und Sachverhalt
Der im Fall der Bosal Holding BV entschieden („Bosal-Entscheidung”), dass die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie („MTR”), ausgelegt im Licht von Art. 52 EG-Vertrag (Anm.: jetzt Art. 43 EG), einer nationalen Vorschrift entgegensteht, nach der bei der Besteuerung der Gewinne einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft die Kosten, die mit einer von dieser gehaltenen Beteiligung an dem Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft verbunden sind, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von Gewinnen dienen, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Mutterge...