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StuB Nr. 21 vom Seite 978

Einnahmen-Überschussrechnung: Zusatzformular kommt zunächst nicht

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz vom wurde in § 60 Abs. 4 EStDV die Pflicht verankert, die bislang formlos mögliche Einnahmen-Überschussrechnung auf einem amtlichen Vordruck zu erstellen. Mit dem Gesetzentwurf soll ausweislich der Gesetzesbegründung angestrebt werden, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Daneben soll eine Standardisierung der Einnahmen-Überschussrechnung erfolgen. § 60 EStDV regelt die Unterlagen zur Steuererklärung. § 60 Abs. 4 EStDV wird ein neuer Absatz 4 angefügt. Dieser sieht vor, dass in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen ist.

Diese Standardisierung soll einen Beitrag zur Steuervereinfachung darstellen. Zumindest für den Stpfl. ist von einem „amtlichen” Vordruck nichts Gutes zu erwarten. Was mit der Einführung tatsächlich bewirkt wird, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: So heißt es wörtlich, dass die Finanzbehörden hierdurch die Möglichkeit haben, die einzelnen – mit Kennziffern versehenen – Positionen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch computerunterstützte Verprobungen und Abgleiche zu überprüfen. „Hierdurch können die Veranlagungsarbeiten und die Betriebsprüfungen ökonomischer und...