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StuB Nr. 21 vom Seite 1065

Pkw-Gestellung an Unternehmer und Nutzungsmöglichkeit durch geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Betriebsprüfer der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) greifen verstärkt Sachverhalte auf, bei denen mitarbeitende Ehegatten auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses in Familienunternehmen einen Geschäftswagen privat nutzen. Die BFA vertritt die Ansicht, dass es sich um einen geldwerten Vorteil handele, wenn der mitarbeitende Ehegatte in einem Betrieb den Geschäftswagen auch für Privatfahrten nutzen dürfe. Der geldwerte Vorteil ist dann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Fahrtenpool als steuerpflichtiger Sachbezug zu erfassen. Im Ergebnis wird damit das bestehende 325-Euro-Dienstverhältnis regulär beitrags- und steuerpflichtig. Allenfalls kann eine LSt-Pauschalierung nach § 40a EStG in Betracht kommen (kritisch hierzu Harnischmacher, NWB vom unter „Meinungen und Stellungnahmen”).