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StuB Nr. 20 vom Seite 913

Erstmalige Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses

von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Heide
Die Kernfragen:
  • Was besagt die retrospektive Anwendung der IFRS-Rechnungslegung?

  • Welche Verbote bestehen bei der retrospektiven Anwendung der IFRS-Bilanzierungsmethoden?

  • Wie ist der IFRS 1 insgesamt zu würdigen?

I. Einführung

Nach der EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sind für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen im Regelfall auf Basis der IFRS aufzustellen. Eine Ausnahme gilt für Konzerne, bei denen lediglich Schuldtitel zum Handel in einem geregelten Markt oder Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat der EU bei Anwendung anderer international anerkannter Rechnungslegungsstandards zugelassen sind. Für diese Unternehmen existiert eine Übergangsfrist bis zum .

Nach Schätzungen sind von dieser Umstellung in Deutschland etwa 750 Unternehmen betroffen. Die EU-Mitgliedstaaten besitzen darüber hinaus das Recht, die Anwendung der IFRS auf Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf Einzelabschlüsse (kapitalmarktorientierter und nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen) auszuweiten. In der Diskussion sind insbesondere die Zulassung eines IFRS-Einzelabschlus...