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Überlassung eines Pkw zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter
( S 7100 - 421 - StO 351S 7100 - 1010 - StH 446)
1. Überlassung durch eine Personengesellschaft an einen Gesellschafter
Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Pkw, den dieser sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für seine eigenen privaten Zwecke nutzt, hängt die umsatzsteuerliche Beurteilung davon ab, ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt und ob der Gesellschafter Unternehmer ist.
In aller Regel hat der Gesellschafter die private Nutzung des Pkw zu bezahlen, z. B. durch Belastung seines Verrechnungskontos. Die Überlassung erfolgt dann entgeltlich. Hinsichtlich der Privatfahrten liegt eine Vermietung des Pkw durch die Gesellschaft an den Gesellschafter vor. Ist das Entgelt niedriger als die Mindest-Bemessungsgrundlage, ist diese anzusetzen (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. mit Abs. 4 Nr. 2 UStG, Abschn. 158 Abs. 1 Beispiel 1 UStR 2000). Der Gesellschaft steht der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Pkw zu. Die Einschränkung nach § 15 Abs. 1b UStG bis zum greift nicht, weil die Gesellschaft den Pkw in vollem Umfang für unternehmerische Zwecke nutzt.
Ist kein Entgelt vereinbart und ist der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft nicht unternehmerisch tätig (weder als Geschäftsführer der Gesellschaft noch durch andere Leistungen an die Gesellschaft... /