Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anschaffungsnaher Aufwand: Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
Die Urteile des IX. Senats des (a. a. O.) betreffen Aufwendungen für die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an zum Privatvermögen gehörenden Wohngebäuden, welche nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH als „anschaffungsnaher Aufwand” behandelt wurden. Mit den ertragsteuerlichen Einzelfragen setzt sich die Literatur intensiv auseinander; auch ist mit einer Verwaltungsanweisung zu rechnen (vgl. Söffing, DStZ 2002 S. 587; Wolf-Diepenbrock, DB 2002 S. 1286; Hoffmann, StuB 2002 S. 650).
Über das Ertragsteuerrecht hinaus hat die Einordnung auch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Nach § 15a UStG ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs durchzuführen. Dies setzt voraus, dass sich bei einem Wirtschaftsgut die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, innerhalb von fünf Jahren seit dem Beginn der Verwendung ändern. Als Rechtsfolge beschreibt das UStG, dass für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen ist.
Die einkommensteuerliche Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand ist auch umsatzsteuerlich maßgeben...