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StuB Nr. 18 vom Seite 847

Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

Die wie folgt zu den Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) Stellung genommen:

Im KostRMoG (BGBl 2004 I S. 718) wurde eine Reihe von Kostengesetzen geändert. Diese Änderungen haben teilweise auch Auswirkungen auf Verfahren vor den FG. Im Einzelnen wurden

Für Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben sich für Streitsachen, die ab dem anhängig werden, insbesondere folgende Änderungen:

Die Möglichkeit einer kostenfreien Rücknahme entfällt. Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich jedoch um die Hälfte, wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände erfüllt sind (vgl. die Gebührentatbestände Nr. 6111 und 6211 des Kostenverzeichnisses zu § 34 GKG n. F.).

Der Auffangstreitwert, der anzusetzen ist, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts vorliegen, wurde auf 5 000 € (bisher 4 000 €) erhöht (§ 52 Abs. 2 GKG n. F.).

Für Kostenzwecke wird ein Mindeststreitwert ...