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Besteuerungszeitpunkt von handelbaren Aktienoptionen doch noch nicht geklärt?
– Anmerkungen zum –
Nach Auffassung des FG Münster ist der Zuflusszeitpunkt nicht der Einräumungszeitpunkt, sondern – analog zu nicht handelbaren Vergütungsaktienoptionen – der Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Ausübung.
Das Urteil des FG Münster ist im Hinblick auf den Übertragungsgegenstand als ein Schritt in die richtige Richtung zu werten.
Wie auch die Auffassung der Finanzverwaltung eröffnet das Urteil des FG Münster dem Steuerpflichtigen gleichwohl einen Gestaltungsspielraum für den gewünschten Besteuerungszeitpunkt.
I. Einleitung
Der Besteuerungszeitpunkt von nicht handelbaren Vergütungsaktienoptionen bei den optionsberechtigten Arbeitnehmern wurde lange Zeit heftig und kontrovers diskutiert. Als mögliche Besteuerungszeitpunkte wurden der Zeitpunkt der Optionseinräumung, der Zeitpunkt ihrer erstmaligen Ausübbarkeit sowie der Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Ausübung angesehen. Im Jahr 2001 hat der BFH die Frage des Besteuerungszeitpunkts zugunsten der Besteuerung bei tatsächlicher Optionsausübung geklärt. Die Finanzverwaltung hat sich diesem kürzlich angeschlossen.
Bei handelbaren Aktienoptionen schien die Frage des Zuflusses und damit des Besteuerungszeitpunkts dagegen geklärt: Handelbare A...