Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer Gewerbesteuerumlage
Leitsatz
1. Eine Gewerbsteuerumlage nach der Belastungsmethode (stand-alone-Verfahren) im Organkreis stellt eine ungerechtfertigte
Benachteiligung der Organgesellschaft und damit eine als vGA hinzuzurechnende Vermögensminderung dar, wenn der Organträger
die ihm zuzurechnenden Gewerbeerträge der Organgesellschaft mit „eigenen” Verlusten verrechnen kann und daher tatsächlich
keine Gewerbeertragsteuer entsteht.
2. Die Belastung mit fiktiver Gewerbeertragsteuer begründet keinen Ausgleichsanspruch aus Gesamtschuldnerschaft oder ungerechtfertigter
Bereicherung.
3. Eine Konzernrichtlinie erfüllt als schriftliche Weisung des beherrschenden Gesellschafters nicht das Erfordernis einer
im Voraus getroffenen Vereinbarung.
Fundstelle(n): INF 2005 S. 769 Nr. 20 EAAAB-62235
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