Aussetzung bei angestrebter Anwendung des § 32c EStG auf freiberufliche Einkünfte
Leitsatz
Im Hinblick auf das auf Grund des , BStBl II 1999, 450 zur Verfassungswidrigkeit
des § 32c EStG anhängige Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG 2 BvL 2/99 und die Bindung aller Gerichte an die zu erwartende
Entscheidung des BVerfG gemäß § 31 BVerfGG ist eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO auch in einem Fall möglich, in
dem es darum geht, ob die Tarifbegünstigung des § 32c EStG auch auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 anzuwenden
ist.
Vom BVerfG im Fall einer Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 32c EStG möglicherweise vorgesehene Anpassungsmaßnahmen
dürften nicht nur den Klägern des Ausgangsverfahrens der Entscheidung des BVerfG zugute kommen, sondern auch Klägern anderer
Verfahren, die im Hinblick auf die anstehende Entscheidung des BVerfG ruhen oder ausgesetzt sind und deren Fälle mit dem Fall
des Ausgangsverfahrens vergleichbar sind.
Fundstelle(n): YAAAB-62211
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