Kein Kindergeld, wenn die Übergangszeit vor Beginn des Wehrdienstes mehr als vier Monate beträgt
Leitsatz
Kein Anspruch auf Kindergeldfestsetzung, wenn die Übergangszeit vor Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes mehr als 4 Monate
beträgt. Das gilt auch für den Fall, dass mit einer derartigen Überschreitung der Übergangszeit nicht zu rechnen war und unabhängig
davon, ob diese Verzögerung vom Kind zu vertreten ist. Grundsätzlich reicht die alleinige Vorlage von Bewerbungsschreiben
bei summarischer Betrachtung nicht zu einem Nachweis von Ausbildungsbemühungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-62207
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