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StuB Nr. 15 vom Seite 681

Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen

Nach dem (BStBl I S. 1218 = StuB 2000 S. 942) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (Rn. 15 des o. g. Schreibens).

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen verlängert. Rn. 15 des (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:

„III. Zeitliche Anwendung

Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden. Soweit neue Erkenntnisse Anlass geben, das Pauschalverfahren zu ändern, wird das BMF-Schreiben entsprechend angepasst.”