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Film- und Fernsehfonds – Zahlungen an den Lizenznehmer für Filmvermarktung
( II 2.02)
Es sind zwei neue Medienfonds-Modelle bekannt geworden, die wie folgt gestaltet sind:
Modell 1: Die Fondsgesellschaft erwirbt von einem Produzenten die Filmrechte an Filmen zum Zweck der Verwertung. Mit der Vermarktung wird eine andere Gesellschaft (= Lizenznehmer) beauftragt, die hierfür von der Fondsgesellschaft einen hohen Betrag als Ersatz der Vermarktungsaufwendungen erhält. Der Lizenznehmer wiederum verpflichtet sich zur Zahlung laufender fixer Lizenzzahlungen sowie eines festen Kaufpreises nach Ablauf der Laufzeit des Fonds (z. B. 10 Jahre). Zweck der Konstruktion ist es, mit der Zahlung der Vermarktungskosten sofort abzugsfähigen Aufwand und damit entsprechende Verluste beim Fonds zu generieren, den dieser dann seinen Anlegern zuweisen kann.
Modell 2: Anstelle eines Zuschusses zu Werbemaßnahmen, die der Lizenznehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, beauftragt der Fonds den Lizenznehmer, die Werbemaßnahmen auf Rechnung des Fonds durchzuführen. Es wird zwischen dem Fonds und dem Lizenznehmer ein (vom Lizenzvertrag getrennter) Dienstleistervertrag – Marketingdienstleistungsvertrag – abgeschlossen, wonach der Vermarktungsaufwand im Auftrag und für Rechnung des F...