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StuB Nr. 15 vom Seite 681

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände nach US-GAAP

– Eine Bestandsaufnahme bei den DAX-Unternehmen –

von Dipl.-Wirt.-Inf. Thomas Kriete und Dipl.-Kfm. Thomas Padberg, beide Paderborn
Die Kernaussagen:
  • Die Analyse der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände der nach US-GAAP bilanzierenden DAX-Unternehmen zeigt eine besondere Bedeutung dieser Positionen.

  • Dennoch sind auch gewisse Inkonsistenzen im Bereich Marken/Markenname zu beobachten.

  • Eine stärkere Standardisierung der Vorschriften durch das FASB wäre in einzelnen Bereichen deshalb wünschenswert.

I. Einleitung

Eng verbunden mit dem Paradigmenwechsel in der Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP ist die Behandlung der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände. In der Bilanzierung und Behandlung anderer immaterieller Vermögensgegenstände sind, ebenso wie beim Goodwill, die Regelungen der SFAS 141 und 142 anzuwenden. Danach ist eine Reihe von erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen getrennt vom Goodwill zu bilanzieren (siehe SFAS 141, Tz. 39). Weiterhin sind einige immaterielle Vermögensgegenstände wie der Goodwill nicht mehr planmäßig abzuschreiben, sondern jeweils auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen.

Insbesondere bei Unternehmen des ehemaligen Neuen Markts wurde die besondere Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände herausgestellt. Allerdings spielen sie auch bei den neun DAX-Unternehmen, die nac...