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Individualisierte Offenlegung von Vorstandsbezügen im Konzernabschluss börsennotierter Unternehmen
I. Kodex-Empfehlung zur individualisierten Offenlegung
Zu Beginn des Jahres prophezeite die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW): „Die Transparenz der Vorstandsvergütung wird die Hauptversammlungen 2004 dominieren.” Transparenz ist in diesem Fall gleichzusetzen mit einer individualisierten Offenlegung der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds einer deutschen börsennotierten AG in deren Konzernabschluss, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom empfiehlt. Dessen Standard 4.2.4 lautet:
„Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.”
In den vorangegangenen Fassungen des Kodex war der Individualausweis hingegen noch als unverbindliche Anregung formuliert. Angesichts der intensiven öffentlichen Diskussion insbesondere um die Höhe – und damit die Angemessenheit – der Vorstandsvergütungen sowie der Praxis der DAX-Unternehmen, diese Anregung geflissentlich zu übersehen, formulierte die Kodex-Kommission anstelle der Anregung eine Empfehlung. Die Aufwer...