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StuB Nr. 14 vom Seite 660

Berufsausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Die neue Rechtsprechung des BFH zur Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten (vgl. auch , StuB 2003 S. 87; vom  - VI R 137/01, StuB 2003 S. 177; vom  - VI R 86/99, StuB 2003 S. 562, 568) festigt sich! Der BFH hat auf seiner geänderten Rechtsprechung aufbauend nun entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb einer Verkehrsflugzeugführerlizenz und einer Langstreckenflugberechtigung dem Grunde nach als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind (Urteil vom  - VI R 33/01, StuB 2003 S. 664; Vorinstanz FG Münster, EFG 2001 S. 1119).

Der Kl. wurde ab Juli 1995 aufgrund eines Schulungsvertrags mit einer Fluggesellschaft zum Verkehrsflugzeugführer ausgebildet. Nach dem Schulungsvertrag sollten dem Kl. die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten zum Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins und der Langstreckenflugberechtigung in durchgehender Schulung vermittelt werden. Die Kosten hierfür hatte der Kl. zu tragen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung wurde der Kl. bei der ihn ausbildenden Fluggesellschaft beschäftigt. Die Finanzverwaltung lehnte d...