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StuB Nr. 14 vom Seite 713

Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum 1. 7. 1990 für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude

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Es waren beim BFH zwei Revisionsverfahren anhängig, in welchen es um die Wertermittlung für Gebäude im Beitrittsgebiet zum ging. Mittlerweile hat der BFH über beide Revisionen entschieden:

Mit hob der BFH das auf und verwies die Sache zurück. Dieses wurde zwischenzeitlich amtlich veröffentlicht (BStBl 2001 II S. 477 = StuB 2001 S. 661). Seine Grundsätze sind entsprechend anzuwenden. Dagegen war die Revision gegen das unzulässig ().

Der BFH beanstandete in seinem Urteil vom (a. a. O.) nicht, dass der Gebäudewert zum in dem vom Stpfl. eingereichten Sachverständigengutachten unter Berücksichtigung des um 10 % ermäßigten West-Berliner Baupreisindexes ermittelt wurde. Zudem hielt der BFH es für zulässig, die AfA nach dem im Sachwertverfahren ermittelten Zeitwert zu bemessen. Wird hingegen der Wertansatz zum nicht durch Sachverständigengutachten nachgewiesen, sondern nach den Maßgaben des (BStBl I S. 599) berechnet, ist der regelmäßig höhere West-Berliner Baupreisindex weiterhin nicht anzuwenden.