Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei Benzinbezug in Leasingfällen
Betankt ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug bei Tankstellen mittels einer Kreditkarte des Leasinggebers entsprechend einer „Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung” für Rechnung des Leasinggebers, so liegt keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vor. Die Mineralölgesellschaft verschafft nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer die Verfügungsmacht an dem Treibstoff. Die „Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung” ist in Fällen wie im Streitfall kein Vertrag über Kraftstofflieferung, sondern ein Vertrag über die Finanzierung des Bezugs von Kraftstoff. Dies entschied der .
Im Urteilsfall überließ ein Leasingunternehmen einem Leasingnehmer ein Kfz. Für die Überlassung des Kfz zahlte der Leasingnehmer an die Kl. monatlich Leasingraten, die u. a. die Abschreibung des Fahrzeugs, die Vergütung für Kasko- und Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer und die Reparatur- und Wartungskosten abdeckten.
Daneben kann der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber noch eine „Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung” treffen. Er erhält dann einen sog. ALH-Pass sowie eine Tankkreditkarte des deutschen Kreditkartenunternehmers DKV, die den... /