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StuB Nr. 13 vom Seite 611

„Geschäftsveräußerung im Ganzen”

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der USt. Dies regelt § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Die Übereignung kann dabei entweder entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Ob ein Unternehmen im „Ganzen” übertragen wird, führt wegen der damit verbundenen „USt-Freiheit” oftmals zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Der (HFR 2003 S. 396 = StuB 2003 S. 185) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens auch dann als nicht steuerbare Teilbetriebsveräußerung gewertet werden kann, wenn dem Übernehmenden ein Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Unternehmens vermietet wird.

Ein Bauunternehmer übertrug seinem Sohn sein Unternehmen. Zurückbehalten wurde allerdings ein Betriebsgrundstück, das dem Sohn für zehn Jahre gegen einen angemessenen monatlichen Mietzins vermietet wurde. Die Finanzverwaltung sah den Tatbestand der „Unternehmensübertragung im Ganz...