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Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Gewerbetreibenden an eine vermögensverwaltende KG
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Es stellt sich die Frage, wie folgender Fall bilanzsteuerrechtlich zu beurteilen ist: Im Wege eines „sale- und lease-back-Verfahrens” wird ein Grundstück eines Gewerbebetriebs mit – erheblichen – stillen Reserven zu fremdüblichen Bedingungen an eine noch zu gründende vermögensverwaltende KG (Objektgesellschaft) verkauft, deren Kommanditist der Gewerbetreibende ist. Die Stimmrechtsmehrheit der Objektgesellschaft liegt beim Komplementär, während das Ergebnis und Vermögen der KG dem Kommanditisten zu 100 % zugerechnet werden. Die Objektgesellschaft vermietet das Grundstück an den Gewerbetreibenden zurück. Dabei ist unstreitig, dass das zivilrechtliche Eigentum bei der Objektgesellschaft liegt. Dazu soll folgende Rechtsauffassung vertreten werden: Zivilrechtlich findet bei der Übertragung zwar ein Rechtsträgerwechsel statt; steuerrechtlich ist das Wirtschaftsgut jedoch weiterhin dem übertragenden Gesellschafter zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Das in die vermögensverwaltende Personengesellschaft eingebrachte Grundstück ist nach wie vor in der Bilanz des einbringenden Gewerbetreibenden mit dem bisherigen Buchwert auszuweisen. Eine Aufdeckung der in dem übertragenen Grundstück enthaltenen stillen Reserve...