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Zur steuerlichen Behandlung von Vergütungsaktienoptionen bei optionsberechtigten Arbeitnehmern
Wie sind nach Ansicht der Finanzverwaltung Vergütungsaktienoptionen steuerlich zu behandeln?
Erhält der Arbeitnehmer ein Optionsrecht oder die eingetauschte Aktie bei Vergütungsaktienoptionen?
Wie ist die neue Verwaltungsauffassung insgesamt zu werten?
I. Einleitung
Die Diskussion um die steuerliche Behandlung von Vergütungsaktienoptionen bei den optionsberechtigten Arbeitnehmern hat aufgrund der Urteile des BFH in 2001 ein wenig an Schwung verloren; die Frage, ob nicht handelbare Vergütungsaktienoptionen zum Zeitpunkt ihrer Einräumung, zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Ausübbarkeit oder zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung zu versteuern sind, ist zugunsten der Besteuerung bei tatsächlicher Optionsausübung geklärt.
Eine Wiederbelebung der Diskussion könnte jedoch aufgrund zweier Schreiben der Finanzverwaltung erfolgen: Zum einen hat das ausgeführt, dass als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts durch den Arbeitnehmer der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessenS. 596Erfüllungsgehilfen maßgebend ist. Zum anderen hat sich das FinMin NRW in seinem Erlass vom ausführl...