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Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften ab 1. 1. 2005
Der Gesetzgeber hat das sog. Alterseinkünftegesetz verabschiedet, das zum in Kraft tritt. Das Gesetz führt zu Änderungen bei der Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften (schrittweiser Übergang zur sog. nachgelagerten Besteuerung), bei der betrieblichen Altersvorsorge, bei der sog. Riesterrente und bei den Kapitallebensversicherungen. Die wesentlichen Punkte werden nachfolgend dargestellt:
I. Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
Beiträge zu Leibrentenversicherungen, die eine monatliche, lebenslängliche Leibrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen und deren erworbene Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, sind dem Grunde nach als Sonderausgaben beschränkt abziehbar. Diese Qualifikation trifft auf folgende Versorgungswege zu: gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a und b EStG n. F.) Hierbei gilt nach § 10 Abs. 3 EStG n. F. ein abzugsfähiger Höchstbetrag von 20 000 € (Zusammenveranlagte 40 000 €). Geleistete Altersvorsor...