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Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Einführung
Der Gesetzgeber hat aus Anlass der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (u. a. E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG vom ) in das nationale Recht das deutsche Schuldrecht einer umfangreichen Reform unterzogen. Mit dieser Umsetzung wurden zugleich einige Modernisierungen des in seinem Kern vom 18. 8. 1896 stammenden Schuldrechts vorgenommen. Dies betrifft insbesondere das Verjährungsrecht, das Allgemeine Leistungsstörungsrecht sowie das Kauf- und Werkvertragsrecht mit dem Schwerpunkt Gewährleistungsrecht. Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (vom , BGBl I S. 138) gehört zu den bedeutendsten und folgereichsten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit dessen Inkrafttreten am .
II. Zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Schuldrechts
Das neue Schuldrecht gilt für alle Schuldverhältnisse, die seit dem geschlossen wurden. Für Dauerschuldverhältnisse, die bereits vor dem begründet wurden, findet das neue Recht seit dem Anwendung. Neben diesen allgemeinen Grundsätzen zum zeitlichen Anwendungsbereich des neuen Schuldrechts sind jedoch im Einzelnen, insbesondere für das Verjährungsrecht, Sonderregelungen zu beachten.
III. Implementierung des AGB-Gesetzes in das BGB
Im Zuge der Schuldrechtsmoderni...