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Neue Entwicklungen bei den öffentlich-rechtlichen Rückstellungen
– Anmerkungen zum StuB 2003 S. 128 –
Fallen rechtliche Entstehung und wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit zeitlich auseinander, so ist nach Auffassung des BFH für ihre Passivierung der frühere der beiden Zeitpunkte maßgebend.
Dies bedeutet, dass entstandene Verbindlichkeiten unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung bilanziell auszuweisen sind.
Das steht im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung.
I. Vorbemerkungen
Das zu einem Urteil des BFH, das überaus große Beachtung in der Fachwelt gefunden hat, folgendermaßen Stellung genommen hat:
„Der BFH hat im Urteil vom - I R 45/97 (StuB 2001 S. 765) im Hinblick auf die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 HGB entschieden, dass bereits rechtlich entstandene Verpflichtungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung handels- und steuerrechtlich zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht der bislang von Rechtsprechung und Finanzverwaltung (R 31c Abs. 2 und 4 EStR 2001) vertretenen Auffassung, wonach Rückstellungen erst dann gebildet werden dürfen, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht sind. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit de...